Lichtbilder

Unfallskizze.

werden als erkennungsdienstliche Maßnahme generell als Vergleichs- und Fahndungsbilder hergestellt. Es werden in der Regel drei Bilder vom Kopf angefertigt, welche das Profil von rechts mit Registriernurnmer, die Vorderansicht und das Halbprofil von links mit Ohransatz der betroffenen Person im Format 6 cm X 3 cm zeigen. Einzelbilder werden im Format 4,5 cm X 6 cm erstellt. Die Aufbewahrung vorhandener Lichtbilder erfolgt für die Dauer der in den KpS-Richtlinien vorgesehenen Fristen in erkennungsdienstlichen Sammlungen und Dateien.




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