Persönlicher Arrest eine Massnahme der Zwangsvollstreckung, die zu einer Verhaftung des Schuldners oder zu einer sonstigen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit führt (zB. Wegnahme des Reisepasses), § 933 ZPO. Der persönliche A. ist nur zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern, § 918 ZPO.
Weitere Begriffe : Gastwirt | Betätigung, selbstständige | Kontaktverbot |
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