Pfandleihedie Gewährung eines Gelddarlehens gegen ein Faustpfand. Die gewerbsmäßige P. durch private Pfandleiher bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Außerdem gibt es noch vereinzelt öffentliche P.-Anstalten (Leihhäuser).
Weitere Begriffe : überindividuelles Opfer | Dienstvorgesetzter | Lotterielose |
MMnews
|