Pflegeeinrichtungen
Im Sozialrecht :
Unter einer Pflegeeinrichtung versteht man selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in der vollstationär oder teilstationär mit ausgebildeten Pflegefachkräften gepflegt wird. Im SGB XI werden diese Einrichtungen als Pflegeheim bezeichnet (§ 71 Abs. 2 SGB XI).
ist in der sozialen Pflegeversicherung der Oberbegriff für (ambulante) Pflegedienste und (stationäre) Pflegeheime (Heim ; § 71 SGB XI).
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