Plazet

(lat. placet "es wird genehmigt"), 1) Zustimmungsformel (bes. bei Kirchenkonzilien); 2) Rechtsgeschichte: Placetum regium, Exequatur, bes. in England und Frankreich, weniger in Deutschland das vom Landesherrn beanspruchte Recht, kirchliche (bes. päpstliche) Entscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Staatsraison zu überprüfen ("Unschädlichkeitszeugnis") und sich die Genehmigung bezüglich Inkrafttretens vorzubehalten. Seit etwa 1900 bedeutungslos.




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