(griech. "Vielherrschaft"), die Herrschaft mehrerer. Gegensatz: Monarchie.
Vorheriger Fachbegriff: Polizeiwidrigkeit | Nächster Fachbegriff: Polygraph
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Kirchenverträge | Vaterrecht | Abfallverantwortlicher
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews