Pool

(engl. "Ring"), kartellähnliche Vereinbarung (Kartell) von Unternehmern, insbes. hinsichtlich der Produktion, der Preisgestaltung und der Anteile am gemeinsamen Gewinn. Auch Zusammenschlüsse von Grossaktionären zur Herbeiführung einer Stimmenmehrheit oder einer Sperrminorität werden als P. bezeichnet.




Vorheriger Fachbegriff: Pontifex maximus | Nächster Fachbegriff: Poolverträge


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen