Postregal

das ausschliessliche Recht des Staates, das Postwesen zu betreiben. Heute spricht man im allgemeinen von der

Als P. bezeichnete man das staatliche (bzw. königliche oder kaiserliche) Monopol auf Beförderung von Nachrichten. Ein Monopol dieser Art bestand seit der Postreform noch in Form der bis zum 31. 12. 2007 befristeten Exklusivlizenz der Deutschen Post AG. S. a. Regalien.




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