(lat.), die Vorrechte des Monarchen, die ihm zustehen, ohne gesetzlich gebunden zu sein (z.B. Gnadenrecht).
Vorrecht (des absoluten Monarchen z. B. Sanktion der Gesetze)
werden die dem Monarchen zustehenden Vorrechte genannt, die ihn von gesetzlichen Bindungen freistellen. In der konstitutionellen Monarchie sind sie durch die Bindung an die Verfassung ausgeschlossen (Konstitution).