PrämienrückgewährBonus. Unter Prämienrückgewähr versteht man die teilweise Rückvergütung der Unfallpflicht- und Kaskoversicherungsprämie (Beitragsermäßigung) nach schadensfreiem Verlauf eines Haftpflicht oder Vollkaskoversicherungsvertrages nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen (Bonus), ferner die (zuzüglich oder beim Bonus mitberücksichtigte) Rückvergütung auf Grund technischen Überschusses.
Weitere Begriffe : Verkehrsflucht | Unterhalt wegen Alters | Lex specialis |
MMnews
|