Prämienrückgewähr

Bonus. Unter Prämienrückgewähr versteht man die teilweise Rückvergütung der Unfallpflicht- und Kaskoversicherungsprämie (Beitragsermäßigung) nach schadensfreiem Verlauf eines Haftpflicht oder Vollkaskoversicherungsvertrages nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen (Bonus), ferner die (zuzüglich oder beim Bonus mitberücksichtigte) Rückvergütung auf Grund technischen Überschusses.




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