Praeter legem

(lat., "neben dem Gesetz"), Vorgänge, die nicht im Sinne des Gesetzes liegen, aber doch nicht gesetzlich verboten sind.

= am Gesetz vorbei, neben dem Gesetz. Gemeint ist eine Handlung, die zwar nicht mit dem Gesetz übereinstimmt, ihm aber auch nicht widerspricht.

(lat.) neben dem Gesetz, ohne Übereinstimmung (, aber auch ohne Widerspruch) zu dem Gesetz

= neben dem Gesetz (außerhalb des Gesetzes). Der Ausdruck wird gelegentlich für Handlungen verwendet, die zwar nicht ausdrücklich verboten sind, aber nicht dem Sinn der Rechtsvorschriften entsprechen.




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