Primawechselist die erste Ausfertigung (Ausfertigung einer Urkunde) eines Wechsels (vgl. Art. 64 WechselG). Das Wort P. wird oft auch dann verwendet, wenn keine weitere Ausfertigung erstellt worden ist.
Weitere Begriffe : Vorfeld der Tatbestandsverwirklichung | Abnutzung | Vermögensstrafe |
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