Properhändler(Eigenhändler) ist der im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätige Händler. Er steht im Gegensatz zum Handelsvertreter. Unter besonderen Umständen können Einzelregeln des Rechts der Handelsvertreter entsprechend auf den P. angewandt werden.
Weitere Begriffe : Abänderungsklage | Botschafter | Formeller Sozialrechtsbegriff |
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