Querulanzist das Belasten bzw. Belästigen von Behörden und Gerichten durch dauernde, meist unbegründete Anträge. Bei deren Behandlung sind die staatlichen Stellen zu rechtmäßigem Verhalten verpflichtet. Keine Q. ist die rechtmäßige Wiederholung (durch Behörden bewusst oder versehentlich) rechtswidrig nicht oder falsch erledigter Anträge. Lit.: Dinger, A./Koch, U., Querulanz in Gericht und Verwaltung, 1992
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