Quorum

(lat. = derer, von denen); die Anzahl von Mitgliedern eines Gremiums (z.B. Parlament, Kollegialgericht), die bei einer Abstimmung mindestens anwesend sein oder ihre Stimme abgeben müssen, damit das Gremium überhaupt beschlußfähig ist (z.B. müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend sein, damit der Bundestag beschlußfähig ist).

bei einem Beschlussgremium die notwendige Anzahl der Mitglieder, die anwesend sein müssen, damit überhaupt ein wirksamer Beschluss gefasst werden kann. Nach § 49 der Geschäftsordnung des Bundestags z. B. ist der, Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend sind.

([lat.] von denen) ist die Bezeichnung für die Zahl von Angehörigen einer Personenmehrheit, die bei einer Abstimmung mindestens anwesend sein oder an ihr teilnehmen muss. Lit.: Schneider, M., Die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung von Kollegialorganen, 2000

Der Begriff des Q. bezeichnet die Mindestzahl der Abstimmungsberechtigten, die bei einer Abstimmung entweder teilnehmen oder der Abstimmungsfrage zustimmen müssen, um einen Beschluss in der Abstimmungsfrage wirksam werden zu lassen. Das Q. tritt als zusätzliches Erfordernis neben das der (einfachen) Mehrheit für die Abstimmungsfrage. Der Begriff wird für Abstimmungen in Gremien oder Parlamenten ebenso verwendet wie für Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.




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