Kollegialgericht (lat.: collegialis = amtsbrüderlich); das aus mehreren Richtern (ausschließlich Berufsrichtern oder Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern) bestehende Gericht (z.B. Kammer, Senat). Gegensatz: Einzelrichter.
Weitere Begriffe : Öffentlich-rechtliche Anstalt | Warnungen durch Behörden | niedriger Beweggrund |
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