RandvermerkNach dem Personenstandsgesetz sind Veränderungen im Personenstand, die nach dem ursprünglichen Eintrag eintreten, z. B. Anerkennung der Vaterschaft über ein nichteheliches Kind, am Rand des betreffenden Eintrags zu vermerken.
Weitere Begriffe : Realkonkurrenz | Repräsentant | Tauschvertrag |
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