Rationalisierungsschutzabkommen

Im Arbeitsrecht :

werden i. d. R. in der Rechtsform von Tarifverträgen abgeschlossen. Sie bezwecken, den AN vor den Folgen technischer u. organisatorischer Neuerungen zu schützen. Anerkannt ist, dass TV soziale Ausgleichszahlungen vorsehen können. Umstr. ist, inwieweit sie Innovation als solche beschränken o. verhindern dürfen. Zu den Rationalisierungsschutztarifverträgen im Öffentlichen Dienst: Schelter PersR 87, 67; Schwarz PersV 91, 247.




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