RaumstationDie Rechtsverhältnisse von R. sind Gegenstand des Weltraumrechts. Ein internationales Übereinkommen regelt inzwischen die Zusammenarbeit bei der zivilen R. (Übereinkommen v. 29. 1. 1998, BGBl. II 2447). In diesem Übereinkommen werden die Einzelheiten der Errichtung und Nutzung einer ständig bemannten R. durch Kanada, die Vereinigten Staaten, Japan, Russland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation geregelt.
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