Rechtsaktist das auf Recht beruhende - rechtlich relevante - menschliche Verhalten. Es steht im Gegensatz zum Gnadenakt (str.). Seine Kennzeichen sind rechtliche Grundlage und rechtliche Überprüfbarkeit, seine Erscheinungsformen sehr unterschiedlich. Lit.: Annacker, C., Der fehlerhafte Rechtsakt im Gemeinschafts- und Unionsrecht, 1998
Weitere Begriffe : Ersatzdienstpflicht | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | Überarbeit |
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