Rechtsgang

ist in der Rechtsgeschichte das sich in der germanischen und fränkischen Zeit an einen Unrechtserfolg anschließende Verfahren. Es konnte nach allgemeiner Ansicht in Selbsthilfe oder einer Lösung des Streits mit Hilfe der Allgemeinheit (gerichtliches Verfahren) bestehen. Vermutlich diente die Volksversammlung als Ort der Verhandlung.




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