Volksversammlung
1) in der unmittelbaren Demokratie die beschliessende Versammlung aller Stimmbürger, heute noch in kleinen Kantonen der Schweiz; 2) Nationalversammlung.
ist im altgriechischen, altrömischen und germanischen Recht (sowie anderswo) die Versammlung der freien Angehörigen eines Volkes. Sie wird periodisch sowie aus besonderem Anlass abgehalten. Sie entscheidet vor allem über Krieg und Frieden und vermutlich auch über einzelne rechtliche Angelegenheiten und Streitigkeiten. Lit.: Jehne, M., Demokratie in Rom?, 1995; Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
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