Rechtstatsachenforschungist die Erforschung der konkreten Verhältnisse der Rechtswirklichkeit (z.B. Erforschung der Zahl der Abtreibungen, der Orte von Trunkenheitsfahrten oder der Dauer von Prozessen). Die R. ist ein Teil der Rechtssoziologie. Sie vermittelt Tatsachenmaterial, das als rechtspolitische Entscheidungshilfe dienen kann. Lit.: Röhl, K., Das Dilemma der Rechtstatsachenforschung, 1974; Proksch, R., Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts, 2002
Weitere Begriffe : Strandungsordnung | Bankrecht | Vergleichskosten |
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