Rechtswirt(im Rechtsanwaltsfach oder im Notarfach) ist der nach einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und einer Fortbildung geprüfte Fachangestellte des Rechtsanwalts (Rechtsanwaltsfachangestellte) bzw. Notars.
Weitere Begriffe : Friedensrecht | Zwangspfand | Gesamteinkommen |
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