Reformationist allgemein die Zurückbildung eines gegenwärtigen (schlechten) in einen ursprünglichen (einwandfreien) Zustand (bzw. in die ursprüngliche gute Form). In der Rechtsgeschichte finden sich besonders deutliche Reformationsbestrebungen am Ende des Mittelalters. Hier kommt es nicht nur zu einer religiösen R., sondern bereits vorher auch zu zahlreichen Reformationen der einzelnen partikularen Rechte (z.B. des Stadtrechts von Nürnberg 1479), in denen hergebrachtes Recht und aufgenommenes (rezipiertes) römisches Recht zu neuen Einheiten verbunden wird. Lit.: Reformation der Stadt Nürnberg, hg.v. Köbler, G., 1984; Reformation der Stadt Franckenfort am Meine, hg.v. Köbler, G., 1984; Der Statt Wormbs Reformation, hg.v. Köbler, G., 1985; Nüwe Stattrechten und Statuten der löblichen Statt Fryburg, hg.v. Köbler, G., 1986
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