Regelstrafeist die im Gesetz in Form eines Strafrahmens angegebene Strafe, die verhängt werden soll, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Anpassung der Strafe an den besonders gelagerten Einzelfall erfordern (z.B. §249 StGB bei Raub Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr). Im Gegensatz hierzu werden in bestimmten Fällen (etwa besonders schweren oder minder schweren Fällen, z.B. § 249 II StGB) höhere oder geringere Strafrahmen vorgesehen.
Weitere Begriffe : Gewährfrist | Eventualaufrechnung | Wirtschaftegebiet |
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