Reichsabschied

im Deutschen Reich die Beschlüsse des Reichstags (bis 1806). Durch den sog. Jüngsten R. von 1654 wurde die Reichskammergerichtsordnung zum letzten Mal geändert. Ferner verbesserte er entscheidend das Zivilprozessverfahren, das vor allem beschleunigt wurde; so wurde z. B. das Versäumnisurteil gegen den ungehorsamen Beklagten geregelt.

ist die Zusammenfassung der Beschlüsse des Reichstags des (ersten Deutschen bzw.) Heiligen Römischen Reichs anlässlich seines Auseinandertretens (1654 jüngster [d.h. letzter] R.). Lit.: Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005; Götte, H., Der jüngste Reichsabschied, 1998

Reichsdeputationshauptschluss.




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