Reichsdeputationshauptschluss

Beschluss der letzten Reichsdeputation (eines Ausschusses des Reichstags) vom 25.2.1803, durch den fast alle geistlichen reichsunmittelbaren Fürstentümer und (bis auf sechs) die Reichsstädte mediatisiert (Mediatisierung), also beseitigt wurden. Der R. setzte territoriale Entschädigungen für die bisherigen linksrheinischen Reichsstände fest (wegen der Abtretung dieser Gebiete an Frankreich). Davon profitierten bes. die süd- und westdeutschen Mittelstaaten sowie Preussen. Säkularisation.

ist der Beschluss des letzten Ausschusses (Deputation) des (ersten Heiligen Römischen) Deutschen Reichs von 1803, in dem zur Ausgleichung der linksrheinischen Gebietsverluste deutscher Fürsten an Frankreich die geistlichen Fürstentümer säkularisiert und die weltlichen kleineren reichsunmittelbaren Herrschaften mediatisiert (mittelbar gemacht) wurden. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Hoemig, K., Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2. 1803, 1969; Schroeder, K., Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2. 1803, JuS 1989, 351; Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007

Die Beschlüsse des deutschen Reichstags wurden seit 1497 am Ende der Sitzungsperiode, wenn sie die Zustimmung des Kaisers erlangt hatten, in einem sog. „Reichsabschied“ zusammengefasst. Seit 1663 traten an dessen Stelle die sog. „Reichsschlüsse“, die von den zwischen den Vollsitzungen geschäftsführenden Reichsdeputationen ausgearbeitet wurden. Eines der verfassungsrechtlich bedeutsamsten Gesetzgebungswerke war der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, in dem zwecks Entschädigung der Reichsstände, die von Gebietsabtretungen an Frankreich betroffen waren, die Säkularisation und die Mediatisierung aller geistlichen und vieler kleiner weltlicher Territorien beschlossen wurde. Diese wurden den größeren Gebieten zugeschlagen. Die Einziehung der kirchlichen Besitzungen zugunsten der Länder war die Grundlage für die heute noch gewährten Staatsleistungen an die Kirche, Klosterstifte usw.




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