Reichsstadtist im hochmittelalterlichen, spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Recht die dem Reich (Kaiser) unmittelbar unterstehende Stadt (zeitweise bis zu 125 Städte u.a. Nürnberg, Frankfurt am Main, Regensburg, Worms, Speyer, Wetzlar, Zell am Hermersbach u.a.). Die meisten Reichsstädte wurden 1803 mediatisiert. Die letzten Überreste der Reichsstädte sind die Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007; Schroeder, K., Das alte Reich und seine Städte, 1991
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