Stadtstaat
der im wesentlichen nur aus einer Stadt bestehende Staat (in der Bundesrepublik: Berlin, Bremen und Hamburg). Gegensatz: Flächenstaat.
Stadt, die zugleich ein Staat mit einem, i.d.R. auf die Umgebung beschränkten, Hoheitsgebiet ist. Die St.en hatten insbes. im Altertum und im Mittelalter z. T. grosse Bedeutung (z. B. Venedig oder die deutschen Reichsstädte). In der BRD sind Hamburg und Bremen, in Österr. Wien (seit 1919) und in der Schweiz Basel (seit 1833) St.en.
ist der im Wesentlichen aus einer Stadt bestehende Staat (z. B. Hamburg) im Gegensatz zum Flächenstaat.
nennt man eine Stadt, deren Gebiet - meist mit abgegrenzter Umgebung - zugleich Staatshoheitsbereich ist; in Deutschland: Berlin, Bremen, Hamburg (Länder.). Stadt (Kommune) und Staat haben im S. i. d. R. gemeinsame Organe.
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