ReproduktionstechnikMit diesem Begriff werden human- und veterinärmedizinische Techniken bezeichnet, die Vererbungsvorgänge künstlich imitieren oder beeinflussen, etwa die künstliche Insemination (Künstliche Fortpflanzung, auch assistierte Reproduktion genannt) und die In-vitro-Fertilisation. Dieser Sachbereich wird - eher irreführend - zum Gentechnikrecht gezählt, hat damit jedoch nichts zu tun. S. a. Retorten-Baby.
Weitere Begriffe : Polizeiliche Befugnisse | Nachlassvergleich | Inzidententscheidung |
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