ReserveIm Wehrpflichtgesetz (WPflG) die Bezeichnung für Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr gedient haben. Ungediente Wehrpflichtige gehören der Ersatzreserve an (§ 4 Abs. 2 WPflG). Reservisten können in Erfüllung ihrer Wehrpflicht zum Wehrdienst in Form von Wehrübungen herangezogen werden.
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