Wehrpflichtgesetz, Abk. WPflG: Gesetz, welches die Grundsätze und den Umfang der Wehrpflicht und des aufgrund der Wehrpflicht zu leistenden Wehrdienstes bestimmt. Soweit Wehrpflichtige als anerkannte Kriegsdienstverweigerer Zivildienst leisten, gelten für die Ableistung und Organisation dieses Ersatzdienstes die Regelungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).
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