Revers(franz.), 1) Verpflichtungsschein, schriftliche Erklärung. - 2) Im Handelsrecht bedeutet R. die Verpflichtung des Einzelhändlers, die Waren nur zu den vom Hersteller festgesetzten Preisen zu verkaufen (Preisbindung der zweiten Hand).
Weitere Begriffe : Eigentümer | Ertragshoheit | Atomgesetz |
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