Richtsatzmiete

Bei Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, für die die öffentlichen Mittel bewilligt worden waren, wurde früher nach dem
I. Wohnungsbaugesetz von der zuständigen Landesbehörde eine R. pro Quadratmeter Wohnfläche festgesetzt, nach der die Miete errechnet wurde. Heute ist nur noch die Kostenmiete massgeblich.




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