Richtsätze

sind verwaltungsinterne Vorschriften der Finanzverwaltung, um im Rahmen des Besteuerungsverfahrens oder bei der Außenprüfung Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. zu schätzen. Diese Methoden dienen zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des StPfl. Die R. sind auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen erstellt worden. BMF-Schreiben v. 30. 5. 2005 IV A 75 1544-3/05.




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