Rom I VerordnungDie Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der europäischen Union auf internationale schuldrechtliche Verträge anwendbar ist und tritt ab Dezember 2009 in Kraft und löst dann das EVÜ ab. Nach der Verordnung ist zunächst die Rechtswahl der Parteien maßgeblich. Machen sie davon keinen Gebrauch, findet das Recht am Ort der Partei Anwendung, die die geschäftstypische Leistung erbringt. Sondervorschriften sieht die Verordnung für die strukturell „schwächere” Partei, insbesondere Verbraucher im Verhältnis zum Kaufmann, vor.
Weitere Begriffe : arglistig | Finanzunternehmen | Sonderinsolvenz |
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