Rote Ampel

Bei Ampeln erscheint oben ein rotes Licht, in der Mitte ein gelbes und unten ein grünes. Rot ordnet das Halten an Kreuzungen und Haltlinien an.
§§ 37,41 Abs. 3 Ni 2 StVO




Vorheriger Fachbegriff: Rotation | Nächster Fachbegriff: Rotes Kennzeichen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen