Rufist die Einschätzung des Werts eines Menschen durch andere (und das darauf gegründete Angebot eines hochwertigen Arbeitsplatzes z.B. in einer Universität). Auch eine Einrichtung (z.B. Universität, juristische Fakultät) kann einen R. haben. Er ist besonders schlecht, wenn die kennzeichnende Personalpolitik in Inzucht, Betrug und Korruption dauerhaft allgemeinschädlich ist. Lit.: Redant, S., Bereicherungsanspruch und Schadensersatz bei Ausbeutung des guten Rufs, 2000
Weitere Begriffe : Verwaltungsgerichtsordnung | Namensscheck | Wirksamkeitstheorie |
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