Räumung(§ 29 a ZPO) ist die vielfach gewaltsam durchgeführte Freimachung eines Raums. Lit.: Bruckmann, E., Mietrechtsprechung von A-Z, 2003; Reitzig, K., Die polizeiliche Beschlagnahme von Wohnraum, 2004
Weitere Begriffe : Dual-Use-Güter | Kartellgesetz | Wirtschaftsgüter, Bewertung von |
MMnews
|