in Kfz. ist der Sicherheitsgurt oder ein anderes nach § 35 StVZO zugelassenes R.
Vorheriger Fachbegriff: Rückgriffsrecht des Staates | Nächster Fachbegriff: Rückholrecht des Gemeinderats
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Partnerschaftsregister | Regierungsvorlage | Erfindungsgeheimnis
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews