Sicherheitsgurt sehr haltbarer Gurt zum Anschnallen von Personen insbes. im Auto, um deren Chancen erheblich zu erhöhen, einen Verkehrsunfall zu überleben bzw. mit nur geringen Verletzungen zu überstehen. Eine Pflicht zur Anlegung des S. besteht für alle Fahrzeuginsassen; wer auf den Vordersitzen bei einer Polizeikontrolle ohne S. angetroffen wird, muß ein Bußgeld von 40 DM zahlen (das allerdings nicht in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen wird). Darüber hinaus kann ein Verlust von Versicherungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen eintreten oder gegenüber Schadensersatzansprüchen ein Mitverschulden geltend gemacht werden.
Weitere Begriffe : Internationales Erbrecht | Pauschalierter Schadensersatz | Off Label Use |
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