Rückstellungist die vorsorgliche Aufnahme eines Geldbetrags unter die Passiva der Bilanz zum Zweck der Ausgleichung drohender Verluste, notwendiger Aufwendungen oder ungewisser Verbindlichkeiten. Lit.: Herzig, N., Rückstellungen, 2. A. 1999
Weitere Begriffe : Urlaubszeit Verkehrsbeschränkung | Entlastung | Zivilgerichtsbarkeit |
MMnews
|