Südweststaat

frühere Kurzbezeichnung für Baden-Württemberg.

Im südwestdeutschen Raum wurden nach dem 2. Weltkrieg von den Besatzungsmächten die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern neu gebildet. Das Grundgesetz sah für diese Länder in Art. 118 ein erleichtertes Verfahren zur Neugliederung des Bundesgebietes vor, nämlich durch Vereinbarung der beteiligten Länder oder im Wege eines Bundesgesetzes (ohne vorhergehendes Volksbegehren). Auf Grund der nach dem 2. Neugliederungsgesetz v. 4. 5. 1951 (BGBl. I 284) durchgeführten Volksabstimmung wurde am 25. 4. 1953 das Land Baden-Württemberg gebildet.




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