Salisches Gesetz (Lex Salica), das älteste der heute bekannten Volksrechte, welches unter Chlodwig I. zwischen 507 und 511 für die salischen Franken aufgezeichnet wurde und die Bezeichnung Pactus legis Salicae trug. Lex Salica hiess die erste von Pippin, dem Vater Karls des Grossen, 763/764 herausgegebene Neufassung. Das Salische G. enthält insbes. Weistümer und königliche Konstitutionen. Es ist ein rein germanisches Gesetz, unberührt von christlichen Ideen und ohne Anlehnung an das Römische Recht.
Weitere Begriffe : Gewinnabschöpfung | Kriegsdienst | Dienstbarkeiten |
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