Sammlungist die unentgeltliche Gewinnung von Beiträgen Dritter zu einem bestimmten Zweck. Eine S. ist nach Landesrecht erlaubnispflichtig. Sie bedarf der Überwachung, weil Sammler vielfach eigensüchtige Ziele unter gemeinnützigen Vorwänden anstreben.
Weitere Begriffe : primus inter pares | Blankoadoption | Blutfahne |
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