Schankwirtschaftbetreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb einer S. ist ein Gaststättengewerbe (§ 1 I Nr. 1 GastG), Gaststätte.
Weitere Begriffe : Miterben | Amtsfähigkeit | Kaufpreissammlungen |
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