Scharfrichterdie zur Vollstreckung von Todesurteilen bestellte Person. Seit dem 13. Jh. gab es in Deutschland ständig berufsmässige Sch. In späterer Zeit bis 1945 wurden Sch. von Fall zu Fall von den Gerichtsbehörden verpflichtet.
Weitere Begriffe : Form(erfordernisse, -vorschriften) | Ausweisungsschutz | Schulpflicht |
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