ScheckreitereiBezeichnung für die Ausstellung von Schecks durch zwei Personen, die nicht über die entsprechende Kontodeckung oder einen eingeräumten Kredit verfügen. Diese tauschen die Schecks aus und reichen sie dann jeweils auf ihr Konto ein, um sich einen kurzfristigen Kredit zu verschaffen. Diese Art der verdeckten Kreditbeschaffung verstößt gegen den Grundsatz, dass der Scheck kein Kreditmittel ist, und ist daher sittenwidrig und nichtig.
Weitere Begriffe : Aufenthaltsberechtigung | Adel | Aufsichtspflicht, Verletzung der |
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