SchlageisenWegen einer Übertretung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen bestraft, wer ohne polizeiliche Erlaubnis an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten Selbstgeschosse, Schlageisen oder Fussangeln legt oder an solchen Orten mit einer Schusswaffe schiesst, es sei denn, dass er mit zulässigem Jagdgerät rechtmässig die Jagd ausübt. a. Schusswaffengebrauch.
Weitere Begriffe : Bankauskunft | gegenwärtige Gefahr | Kreistagspräsident |
MMnews
|